Erklärung
zur Barrierefreiheit 

Die Potsdam Marketing und Service GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.potsdamtourismus.de.

Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der prüfbaren Erfolgskriterien sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 2.1.2.

1. Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Potsdam Marketing und Service GmbH ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Querschnittsthema auf strategischer und operativer Ebene und wichtiger Teil unserer Arbeit
  • Eine Ansprechperson zum Thema Barrierefreiheit ist benannt

2. Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website: Die Konformität der Barrierefreiheit ist aktuell nicht gegeben.

3. Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen ist unser Webauftritt aktuell nicht für alle Benutzenden gleichermaßen zugänglich. Folgend führen wir die nicht barrierefreien Inhalte und Funktionen auf. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie nicht barrierefreien Inhalte oder Funktion festgestellt haben, die hier nicht aufgeführt sind.

4. EN 301 549-Anforderung

Nummer der Anforderung Beschreibung der Anforderung
9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (Alternativtexte für Bedienelemente und Grafiken)
9.1.2.1 Reines Audio und reines Video (aufgezeichnet)
9.1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)
9.1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)
9.1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)
9.1.3.1 Info und Beziehungen (z. B. HTML-Strukturelemente für Überschriften und Listen)
9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge
9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen
9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
9.2.1.1 Tastaturbedienbarkeit
9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge
9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
9.2.4.7 Fokus sichtbar
9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung
9.4.1.1 Syntaxanalyse
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
9.6 Konformitätsanforderungen der WCAG
10.1.2 / 10.3.2 PDF-Dokumente nicht barrierefrei

5. Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Microsoft Edge
  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • Screen Reader, z.B.: NVDA

6. Bewertungsmethoden

Die Potsdam Marketing und Service GmbH hat die Barrierefreiheit dieser Website von der Firma Materna Information & Communications SE bewerten lassen, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt war.

7. Feedback und Kontaktangaben 

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: +49 (0)331 27 55 88 99
E-Mail: [email protected]

Firmenanschrift: Babelsberger Str. 26 in 14473 Potsdam

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

8. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus den oben genannten Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS)
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: [email protected]

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